Nach Angaben des offiziellen Gazette der Europäischen Union hat die Europäische Kommission am 23. Oktober 2023 die Verordnung (EU) Nr. 2023/2210 veröffentlicht, die die Genehmigung von 3-Fucosyllactose als neuartige Nahrung auf den Markt gebracht hat und das Anhang für den Europäer ändert Provision Implementing Regulation (EU) 2017/2470. Es wird davon ausgegangen, dass 3-Fukosyllactose durch einen Derivatstamm von E. coli K-12 DH1 produziert wird. Diese Vorschriften werden ab dem Datum der Veröffentlichung auf den zwanzigsten Tag wirksam.
Postzeit: Okt-27-2023