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Laut Amtsblatt der Europäischen Union hat die Europäische Kommission am 23. Oktober 2023 die Verordnung (EU) Nr. 2023/2210 erlassen, mit der das Inverkehrbringen von 3-Fucosyllactose als neuartiges Lebensmittel genehmigt und der Anhang zur Europäischen Verordnung geändert wird Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission. Es wird davon ausgegangen, dass 3-Fucosyllactose von einem abgeleiteten Stamm von E. coli K-12 DH1 produziert wird. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 27. Okt. 2023