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Laut dem offiziellen Gazette der Europäischen Union hat die Europäische Kommission am 23. Oktober 2023 die Verordnung (EU) Nr. 2023/2210 erlassen, die die Genehmigung von 3-Fucosyllactose auf dem Markt als neuartige Nahrung genehmigt und das Anhang für die Europäische Kommission für die Implementierung der Regulierung (EU) 2017/2470 ändert. Es wird davon ausgegangen, dass 3-Fukosyllactose durch einen Derivatstamm von E. coli K-12 DH1 produziert wird. Diese Vorschriften werden ab dem Datum der Veröffentlichung auf den zwanzigsten Tag wirksam.

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Postzeit: Okt-27-2023